Informationen zum Elternbeirat

  • Im Kinderhaus TOHUWABOHU wird zu Beginn des neuen Kinderhausjahres der Elternbeirat gewählt.
     
  • Unser Elternbeirat besteht aus 6 hauptamtlichen ElternbeirätInnen und 6 Vertretern.
     
  • Der Elternbeirat hat eine eigene Geschäftsordnung.
     
  • Die gesetzliche Grundlage ist Art. 14 BayKiBiG mit Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG), u.a.:
    "(2) Der Elternbeirat wird von der Leitung der Kindertageseinrichtung und dem Träger informiert und angehört, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden. Der Elternbeirat berät insbesondere über die Jahresplanung, den Umfang der Personalausstattung, die Planung und Gestaltung von regelmäßigen Informations- und Bildungsveranstaltungen für die Eltern, die Öffnungs- und Schließzeiten und die Festlegung der Höhe der Elternbeiträge."
     
  • Der Elternbeirat unterstützt und hilft bei Festen, Feiern und Veranstaltungen.
     
  • Einnahmen aus Veranstaltungen werden vom Förderverein Kinderhaus TOHUWABOHU e.V. verwaltet.
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